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   BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 10/07 R   

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BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 10/07 R (https://dejure.org/2008,10997)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 10/07 R (https://dejure.org/2008,10997)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R (https://dejure.org/2008,10997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines selbstständigen Arbeitsvermittlers auf Zahlung einer Vermittlungsprovision und auf Erteilung eines Vermittlungsgutscheins; Ausschluss von Ansprüchen wegen einer wirtschaftlichen (unechten) Verflechtung

  • Judicialis

    SGB III § 421g Abs 1 Satz 2; ; SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers bei einer wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Vermittler und Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 10/07 R
    Der gesetzliche Zahlungsanspruch (vgl BSGE 96, 190 ff = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, jeweils RdNr 15 f) setzt mithin zunächst einen Vergütungsanspruch des vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers gegen den Arbeitnehmer voraus, der sich seinerseits nur aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergeben kann, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere §§ 652 ff, richtet, die von öffentlich-rechtlichen Normen, vornehmlich denen der §§ 296, 297 SGB III (hier idF, die die Normen durch das Gesetz vom 23. März 2002 erhalten haben) überlagert sind (BSG, aaO, RdNr 13).

    Nicht gefolgt werden kann jedoch der Beklagten, soweit diese allein schon deshalb die Zahlung einer Vergütung ablehnt, weil zwischen der Klägerin und der Arbeitgeberin eine wirtschaftliche (unechte) Verflechtung vorliege, und sich hierfür auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) beruft (vgl dazu BSGE 96, 190 ff RdNr 17 ff = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1).

    Andererseits scheitert der Anspruch der Klägerin gegen die BA nicht daran, dass nach der vertraglichen Vereinbarung (nach Aktenlage) ein Zahlungsanspruch gegen die Beigeladene überhaupt nicht begründet werden sollte, sondern an die Stelle der Zahlung der Vermittlungsgutschein treten sollte (vgl BSGE 96, 190 ff RdNr 17 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1).

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 10/07 R
    Auch dies bedarf noch näherer Prüfung (vgl dazu BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R).

    Denn der Vermittlungsgutschein muss nicht bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vermittlungsvertrages ausgestellt sein (vgl BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R).

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04

    Verflechtung von Makler und Verkäufer

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 10/07 R
    Es ist auch nicht erkennbar, dass die Tätigkeit der Klägerin zwangsläufig in einen Interessenkonflikt münden muss, der sie zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen ihres Auftraggebers ohne weitere Anhaltspunkte ungeeignet erscheinen lässt (Interessenkonflikt ablehnend bei einer ähnlichen Konstellation eines Maklers, der zugleich Haus- bzw Wohnungsverwalter des Grundstücks- Verkäufers ist: BGH, Beschluss vom 28. April 2005 - III ZR 387/04 -, NJW-RR 2005, 1033 f).
  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber des Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzt, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) richtet, wobei diese Vorschriften von öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 13 ff; Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11; BSG Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Juris RdNr 11; Urteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 10/10 R - Juris RdNr 15; Urteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 11/10 R - Juris RdNr 19 ff; vgl auch BGH Urteil vom 18.3.2010 - III ZR 254/09 - NJW 2010, 3222) .
  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber eines Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzt, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des BGB richtet, die von den öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 13 ff; BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11; BSG, Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Juris, RdNr 11; ebenso inzwischen: BGH, Urteil vom 18.3.2010 - III ZR 254/09 - VersR 2010, 1216, 1217) .

    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers hat danach regelmäßig folgende Voraussetzungen: (1) Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins; (2) wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag (§ 296 Abs. 1 Satz 1 SGB III iVm § 297 SGB III) mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer; (3) Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden (vgl BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11; BSG, Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Juris, RdNr 11) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 147/11

    Ausschluss einer Verzinsung des Zahlungsanspruchs des Arbeitsvermittlers gegen

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber eines öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzt, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richtet, die von den öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R - siehe auch: BGH, Urteil vom 18. März 2010 - III ZR 254/09 -).

    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen die Beklagte hat folgende Voraussetzungen: (1) Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins; (2) wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag (§ 296 Abs. 1 Satz 1 SGB III iVm § 297 SGB III) mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer; (3) Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -).

    Eine solche Tätigkeit erfordert nach dem Vermittlungsbegriff des § 652 BGB (zu dessen Anwendbarkeit vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -), dass der Vermittler als Dritter in Kontakt sowohl mit dem Arbeitsuchenden als auch dem Arbeitgeber tritt und durch seine Tätigkeit aktiv die Abschlussbereitschaft beider derart fördert (Kausalität), dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wird.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - L 19 AS 2026/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers setzt zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraus, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des BGB richtet, wobei diese Vorschriften von öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (vgl. BSG, Urteile vom 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1; vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3; vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 10/07 R; vom 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R und vom 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R; vgl. auch BGH, Urteil vom 18.03.2010 - III ZR 254/09 - NJW 2010, 3222).

    In einer Gesamtschau steht damit zur Überzeugung des Senats fest, dass angesichts einer nicht unbedeutenden Gewinnbeteiligung der Klägerin an dieser Fa., der nahezu ausschließlichen Vermittlungstätigkeit zugunsten dieser Firma und der Erteilung von Aufträgen durch diese Firma, der teilweisen Nutzung sachlicher Ressourcen dieser Firma (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 10/07 R) und noch dazu einer engen persönlichen Beziehung zum Geschäftsführer dieser Firma eine Verflechtung vorliegt, die einen Anspruch der Klägerin auf Maklerlohn ausschließt, weil die Klägerin der Fa. D GmbH & Co. KG als der (potentiellen) Vertragspartnerin ihrer Auftraggeber in besonderem Maße verbunden gewesen ist und diese besondere Verbundenheit die für eine ordnungsgemäße Maklertätigkeit erforderliche Unparteilichkeit nicht mehr gewährleistete.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2012 - L 18 AL 55/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber eines Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzt, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richtet, die von den öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, Rn. 13 ff; BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, Rn. 11; BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R - juris; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -, juris; ebenso: BGH, Urteil vom 18. März 2010 - III ZR 254/09 - VersR 2010, 1216, 1217).

    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers hat danach regelmäßig folgende Voraussetzungen: (1) Ausstellung eines VGS; (2) wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag (§ 296 Abs. 1 Satz 1 SGB III iVm § 297 SGB III) mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer; (3) Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden (vgl. BSGE 100, 238; BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R -, juris).

  • BSG, 17.06.2009 - B 11 AL 187/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Ebenfalls nicht den Anforderungen des § 160 Abs. 2 Satz 3 SGG genügt der Vortrag der Beschwerdebegründung, das LSG sei von Entscheidungen des BSG vom 6. Mai 2008 (B 7/7a AL 8/07 R und B 7/7a AL 10/07 R) abgewichen.
  • BSG, 17.06.2009 - B 11 AL 191/08 B
    8 2. Ebenfalls nicht den Anforderungen des § 160 Abs. 2 Satz 3 SGG genügt der Vortrag der Beschwerdebegründung, das LSG sei von Entscheidungen des BSG vom 6. Mai 2008 (B 7/7a AL 8/07 R und B 7/7a AL 10/07 R) abgewichen.
  • BSG, 17.06.2009 - B 11 AL 188/08 B
    8 2. Ebenfalls nicht den Anforderungen des § 160 Abs. 2 Satz 3 SGG genügt der Vortrag der Beschwerdebegründung, das LSG sei von Entscheidungen des BSG vom 6. Mai 2008 (B 7/7a AL 8/07 R und B 7/7a AL 10/07 R) abgewichen.
  • BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 57/09 B
    8 2. Ebenfalls nicht den Anforderungen des § 160 Abs. 2 Satz 3 SGG genügt der Vortrag der Beschwerdebegründung, das LSG sei von Entscheidungen des BSG vom 6. Mai 2008 (B 7/7a AL 8/07 R und B 7/7a AL 10/07 R) abgewichen.
  • BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 56/09 B
    8 2. Ebenfalls nicht den Anforderungen des § 160 Abs. 2 Satz 3 SGG genügt der Vortrag der Beschwerdebegründung, das LSG sei von Entscheidungen des BSG vom 6. Mai 2008 (B 7/7a AL 8/07 R und B 7/7a AL 10/07 R) abgewichen.
  • BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 59/09 B
  • BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 54/09 B
  • BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2019 - L 2 AL 52/13

    Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs des privaten Arbeitsvermittlers aus einem

  • BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 55/09 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2009 - L 13 AS 189/08
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2018 - L 2 AL 42/13

    Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs eines Arbeitsvermittlers aus dem

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